add
+
Einleitung
Diese Richtlinien sollen für Fondsmanager als Anleitung zur Berechnung eines INREV NAV dienen und dessen Offenlegung in Finanzberichten nicht börsennotierter, europäischer Immobilienfonds definieren. Ziel ist es Transparenz und Vergleichbarkeit der Performance verschiedener Fondstypen zu schaffen.
Die Offenlegung dient u.a. dazu, Anlegern Informationen über die Performance und Bewertung ihrer Anlage zu geben. Der mit Hilfe der Bilanzierungsvorschriften (GAAP), einschließlich IFRS, ermittelte NAV erfüllt diesen Zweck nicht unbedingt. Folglich wurden diese Richtlinien erstellt, um Fondsmanagern ein branchenspezifisches Rahmenwerk zur Verfügung zu stellen, welches sie in die Lage versetzt einen aussagekräftigeren, angepassten NAV zu ermitteln.
Sowohl Anleger als auch Fondsmanager benötigen ein Verfahren, das in der gesamten Immobilienbranche einheitlich ist. Die Anwendung verschiedener Rechnungslegungsgrundsätze führt auch zu einer fehlenden Einheitlichkeit bei der Berechnung des angepassten NAV. Anleger und Fondsmanager sollten in der Lage sein, die Bewertung und Performance nicht gelisteter europäischer Immobilienfonds auch mit anderen Anlagefonds zu vergleichen.
Der INREV NAV sollte den wirtschaftlichen Wert der Investmentanlage (Anteile) auf Basis der zugrundeliegenden Aktiva und Passiva des beizulegenden Zeitwerts präziser widerspiegeln als ein auf Bilanzierungsvorschriften basierender NAV, indem er sich auf den Bilanzstichtag bezieht und um die Verteilung von Kosten verschiedener Fondsjahrgänge bereinigt ist.
The main aim of the NAV is to compare vehicle performance across a peer group and for the valuation of the investment in the units for accounting purposes at the investor level. It is not intended to be a measure of the net realisable value of the vehicle units at the balance sheet date, which might be impacted by a wide range of other factors.
Hauptziel des NAV ist es, die Performance von Fonds innerhalb einer Peer-Group zu vergleichen und die Investorenanteile für dessen Rechnungslegung zu bewerten. Er ist nicht Ziel den Nettoveräußerungswert der Fondsanteile zum Bilanzstichtag zu messen, der durch zahlreiche andere Faktoren beeinflusst werden kann.
Die INREV NAV Richtlinien heben Bilanzierungsgrundsätze auf, indem sie Anpassungen an den angewandten Bilanzierungsvorschriften und daraus resultierenden Ergebnissen vornehmen.
Um die INREV-NAV-Anpassungen vorzunehmen, wird von dem Fondsmanager erwartet wesentliche Einschätzungen vornehmen zu können (z.B. latente Steuern, Grunderwerbssteuern). Daher ist es wichtig, dass die Fondsberichte die Position und Ansichten des Fondsmanagers offenlegen.