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Investment in an associate/joint venture
Wie sollten die INREV Richtlinien bei der Bewertung der Anlage einer Gesellschaft in ein verbundenes Unternehmen/Joint Venture angewendet werden, das im Abschluss der Gesellschaft nach IFRS/den lokalen Bilanzierungsvorschriften erfasst ist (Verwendung der Equity-Methode oder der proportionalen Konsolidierung)?
Die Annäherung an den beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen an verbundenen Unternehmen/Joint Ventures sollte so sorgfältig wie möglich erfolgen. Je nach Anlagenart gibt es bezüglich der Bewertung eine Hierarchie von Methoden:
1. Wird die Anlage an einem aktiven Markt notiert, sollte der beizulegende Zeitwert mit Hilfe des zum Berechnungsdatum notierten Kurses berechnet werden;
2. Bei Anlagen mit einem Rücknahmerecht zu einem vertraglich festgelegten NAV, sollte dieser zur Bewertung der Position verwendet werden. Unabhängig von der Übereinstimmung dessen mit den INREV Richtlinien;
3. Handelt es sich bei der Anlage um einen geschlossenen Fond oder eine Struktur ähnlicher Art und gibt es keinen festen Rücknahmepreis oder notierten Preis, sollte der beizulegende Zeitwert der Position in Übereinstimmung mit den INREV Richtlinien bestimmt werden;
4. Sind nicht genügend Informationen verfügbar, um den INREV NAV der Anlage zu ermitteln, sollte eine andere Bewertungsmethode verwendet werden. Beispielsweise kann eine Annäherung durch den Vergleich mit kürzlich erfolgten Transaktionen erfolgen.