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Weitere Richtlinien für offene und geschlossene Fonds
In diesem Abschnitt werden die Unterschiede bei der Anwendung der Corporate Governance Richtlinien zwischen offenen und geschlossenen Fonds behandelt. In der Praxis gibt es keine klare Trennung zwischen diesen beiden Kategorien, da Fonds Merkmale beider Typen aufweisen können. Jedoch sind Unterschiede zwischen der Corporate Governance eines offenen Fonds im Vergleich zu einem geschlossenen Fonds zu erwarten.
Liquiditätsmechanismen der Anleger
Geschlossene Fonds haben typischerweise eine feste Laufzeit, zu dessen Beginn Anleger ihre Investments tätigen. Die Rücknahme erfolgt am Ende der Laufzeit, wenn der Fonds seine Anlagen veräußert und abgewickelt hat. Anleger können die Möglichkeit haben, ihre Anlagen auf dem Sekundärmarkt zu veräußern. Unter normalen Umständen wird hiermit jedoch nicht gerechnet.
Die Laufzeit von offenen Fonds ist dagegen typischerweise unbegrenzt. Neuen Anlegern werden klare Mechanismen bzgl. der Zeichnung von Anteilen zur Verfügung gestellt während vorhandene Anleger diese bezüglich der Veräußerung ihrer Anteile erhalten. Die Fondsvertragswerke müssen daher für die Anteilszeichnung, -bewertung und -rücknahme gelten und für Anleger und potenzielle Anleger eindeutig dargelegt werden. Weiterhin muss die erwartete Liquidität für die Anleger deutlich beschrieben werden. Derartige Bestimmungen sind bei offenen Fonds demzufolge umfangreicher als bei geschlossenen Fonds.
Bewertungsrichtlinien
Aufgrund der zentralen Bedeutung des Zeichnungs- und Rücknahmeverfahrens von Anteilen in offenen Fonds ist den zugrundeliegenden Bewertungs- und Rechnungslegungsprinzipien besondere Beachtung zu schenken. Sie sollten in den Fondsvertragswerke klar beschrieben und allen potenziellen Anlegern offengelegt werden. Dasselbe gilt für die Häufigkeit der Bewertungen. Der Fonds sollte darüber hinaus die INREV Richtlinien für die Berechnung und Offenlegung des INREV NAV befolgen. Die Bestimmungen der Fondsvertragswerke sollten die Beziehung zwischen dem Preis für die Zeichnung von Anteilen (Geldkurs) und die Rücknahme (Briefkurs) mit dem INREV NAV beschreiben.
Kontrolle und Einflussnahme bei der Entscheidungsfindung
Die Bestimmungen der Fondsvertragswerke beschreiben den Umfang der Kontrolle oder des Einflusses von Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und Anlegern beim Betrieb des Fonds. Bei geschlossenen Fonds, in denen Anleger für gewöhnlich während der gesamten Fondslaufzeit engagiert sind, können diese Kontrolle über bzw. Einfluss auf bestimmte Entscheidungen erlangen, wie in CG2.1. der Richtlinien beschrieben. Bei offenen Fonds haben Anleger möglicherweise weniger Kontrolle oder Einfluss, da davon ausgegangen wird, dass die Anleger den Fonds verlassen können, wenn die Anlagestrategie nicht länger ihren Zielen entspricht. Da die Liquidität offener Fonds jedoch nicht jederzeit und vollständig garantiert werden kann, gehört es zur guten Corporate Governance, auch Anlegern von offenen Fonds wesentliche Rechte zu gewährleisten.
Verschuldensunabhängige Kündigung des Fondsmanagers
Fondsmanagers ist es, wenn in den Bestimmungen der Fondsvertragswerke eine Klausel existiert, die eine Verschuldensunabhängige Kündigung des Fondsmanagers vorsieht. Eine solche Klausel ist bei offenen Fonds weniger üblich als bei geschlossenen Fonds, da Anleger, die nicht wünschen, dass der Fondsmanager länger für den Betrieb des Fonds zuständig ist und einer Kündigung des Fondsmanagers zustimmen würden, wenn es einen solchen Mechanismus gäbe, den Fonds durch Rücknahme ihrer Anteile verlassen können. Da die Liquidität offener Fonds jedoch nicht jederzeit und vollständig gewährleistet werden kann, gehört es zur guten Corporate Governance auch Anlegern von offenen Fonds Bestimmungen zur Abgangsentschädigung zu gewährleisten.
Beteiligung des Fondsmanagers
Der Interessenabgleich zwischen Anlegern und Fondsmanager kann gefördert werden, indem der Fondsmanager über eine wesentliche Anlage im Fonds verfügt, die ihn zur Erzielung einer guten Performance motiviert. In einem offenen Fonds ist die Beteiligung des Fondsmanagers für die Anleger wahrscheinlich weniger wichtig als in einem geschlossenen Fonds, da Anlegern, die Zweifel am Engagement des Fondsmanagers für den Betrieb des Fonds haben, faktisch keine Ausstiegsmöglichkeit zur Verfügung steht.
Bestimmungen zur Leistungsvergütung
Weiterhin kann ein Interessenabgleich durch die Gestaltung der Leistungsvergütung erfolgen, die den Fondsmanager motiviert, im Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungsstruktur sollte dabei so angelegt sein, dass sie dem Risikoprofil des Fonds entspricht. Bei offenen Fonds handelt es sich üblicherweise um nicht opportunistische Kernfonds, so dass zu erwarten ist, dass die Basisgebühr bei der Vergütung des Fondsmanagers eine größere Rolle spielt als bei geschlossenen Fonds. Darüber hinaus sollte der Ankaufs-/Verkaufspreis alle aufgelaufenen, jedoch noch nicht gezahlten Leistungsvergütungen berücksichtigen.
Interessenskonflikte
Spezifische Anforderungen der AIFM-Richtlinie: Der AIFM eines offenen AIFs sollte Interessenskonflikte zwischen Investoren, die ihre Fondsanteile zurückgeben wollen und solchen, die ihre Investments in dem AIF fortsetzen wollen, identifizieren, managen und überwachen. Dazu zählen außerdem Konflikte die aus dem Gegensatz illiquider Investments des AIFs und seiner Auszahlungspolice entstehen.