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Vertraulichkeit
Die Fondsvertragswerke sollten die Vertraulichkeitsverpflichtungen des Fonds und seiner Anleger darlegen.
Der Fondsmanager ist üblicherweise im Besitz von Informationen, die teilweise öffentlich verfügbar sind und teilweise kommerziell sensible Informationen beinhalten, die nicht offengelegt werden sollten. Die Fondsvertragswerke können Vertraulichkeitsbestimmungen enthalten, so dass der Fonds die Pflicht, bestimmte Informationen als vertraulich zu behandeln und es zu unterlassen, auf der Grundlage solcher Informationen zu handeln, an seine Anleger weitergibt.
Es muss ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, Vertraulichkeit zu wahren und der Notwendigkeit, Transparenz zu gewährleisten geschaffen werden. Im Konfliktfall sollte die Notwendigkeit, Transparenz zu gewährleisten, Vorrang haben. Die Fondsvertragswerke sollten darlegen inwieweit Nicht-Anleger sowie potenzielle Anleger und deren Berater das Recht haben Informationen zu erhalten, ohne eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen. Die Vertraulichkeitsbestimmungen sollten die Anleger nicht daran hindern, ihre Rechte gemäß den Fondsvertragswerken wahrzunehmen, z.B. bei der Berufung externer Berater. See section 7 of the Corporate Governance Assessment tool.
Verhaltenskodex der Anlegervertreter und der Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und Anlegervertreter sollten sich an die Vertraulichkeitsbestimmungen in den Fondsvertragswerken halten.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und Anlegervertreter können Kenntnis von vertraulichen Informationen über den Fonds erlangen, die weder öffentlich verfügbar noch den Anlegern bekannt sind. In diesem Fall sollten sie sich an die Vertraulichkeitsbestimmungen in den Fondsvertragswerken halten. Gegebenenfalls sollten sie den Fondsmanager bei der Offenlegung zugänglicher Informationen für die Anleger unterstützen.
Verhaltenskodex der Anleger
Die Anleger sollten sich an die Vertraulichkeitsbestimmungen halten, insbesondere bei Anlagenveräußerung, und sollten sensible Informationen nicht zu ihrem eigenen Vorteil nutzen.
Die Anleger können in Besitz von nicht öffentlich verfügbaren, kommerziell sensiblen Informationen sein, die ihnen vom Fonds oder vom Fondsmanager mitgeteilt wurden. Möchten sie solch vertrauliche Informationen an potenzielle Anleger weitergeben, wird erwartet, dass sie vorab Vertraulichkeitsverpflichtungen zugunsten des Fonds verlangen. Die Anleger können den Fondsmanager in Diskussionen mit diesen Parteien einbeziehen und fordern, dass der Fondsmanager potenziellen Käufern Informationen liefert, die üblicherweise offengelegt werden.