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Transparenz
Der Fondsmanager ist verpflichtet dem Fonds, den Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen, den Anlegervertretern und den Anlegern alle relevanten Informationen und Berichte zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Während der Laufzeit eines Fonds muss der Fondsmanager Informationen (einschließlich Berichte) zur Verfügung stellen, die es den Anlegern erlauben die Wertentwicklung und die Einhaltung der Anlagestrategie nachzuvollziehen sowie sich zu versichern, dass der Fonds seine im Businessplan definierten Ziele erreicht. See section 5 of the Corporate Governance Assessment tool. Anleger und Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen müssen beispielsweise in der Lage sein,
- die Wertentwicklung des Fonds gegenüber definierten Zielen wie z.B. relativen Benchmarks zu beurteilen;
- den Fortschritt gemessen am Geschäftsplan und Prognosen zu einzuschätzen;
- die Risiken eines Fonds und deren Steuerung und Kontrolle zu einzuschätzen;
- sich davon zu überzeugen, dass der Fonds die Fondsvertragswerke sowie die geltenden Gesetze und Verordnungen einhält;
- den Umfang und die Art von Investitionen und Veräußerungen sowie die Finanzierung von Transaktionen zu verstehen;
- die an den Fondsmanager zu zahlenden Gebühren sowie die direkt in Rechnung gestellten Kosten des Fonds zu verstehen.
Der Fondsmanager sollte alle entsprechenden Fragen und Gesuche von Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen, Anlegervertretern und Anlegern zeitnah und transparent beantworten. Über wesentliche Ereignisse wie die Umbesetzung von Schlüsselpositionen sollten die Anleger umgehend informiert werden.
Der Fondsmanager sollte die INREV-Richtlinien zur Immobilienbewertung berücksichtigen.
Der Fondsmanager muss den Anlegern, den Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und den Anlegervertretern im verlauf der Fondslaufzeit Immobilienbewertungen vorlegen. Externe Immobiliengutachter müssen unabhängig sein. Ihre Bestellung muss demnach sorgfältig überwacht werden, um die Interessen der Anleger zu schützen. Es ist empfohlen externe Gutachter bei Ablauf ihres Auftrags zu wechseln und die Vergütung so zu gestalten, dass sie die Unabhängigkeit der Bewertungen nicht beeinträchtigen. See section 5 of the Corporate Governance Assessment tool.
Der Fondsmanager sollte die Anleger über den Umfang der Compliance mit den INREV Corporate Governance Richtlinien berichten und Erklärungen für etwaige Abweichungen liefern.
Die Fondsvertragswerke sollten über die Anwendung von Nebenabreden Aufschluss geben, die allen Anlegern offenzulegen sind.
In gewissen Fällen können einzelne Anleger über unterschiedliche Vereinbarungen mit dem Fonds verfügen. So kann größeren Anlegern beispielsweise eine Reduktion auf die an den Fondsmanager zu zahlenden Gebühren gewährt werden. Der Fondsmanager sollte darlegen, wie mit derartigen Nebenabreden und ähnlichen Vereinbarungen einzelner Anleger umgegangen wird und die beinhaltenen Bestimmungen offenlegen, vorausgesetzt die Anleger haben keine besondere Vertraulichkeit diesbezüglich gefordert. See section 5 of the Corporate Governance Assessment tool.
Spezifische Anforderung der AIFM-Richtlinie: Bei extern gemanagten AIFs ist der AIFM für die Einhaltung der Transparenzanforderungen der AIFM-Richtlinie verantwortlich.
Verhaltenskodex der Anlegervertreter und der Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und Anlegervertreter sollten sicherstellen, dass von dem Fondsmanager erstellte Informationen sämtliche Anleger erreicht.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und Anlegervertretern sind verpflichtet sicherzustellen, dass der Fondsmanager während der gesamten Fondslaufzeit den Anlegern sowie den Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und den Anlegervertretern alle relevanten Informationen und Berichte zeitnah, korrekt und in verständlicher Form zukommen lässt, um über die Fondsstrategie, die Zielerreichung sowie die Performance zu informieren.
Verhaltenskodex der Anleger
Die Anleger sollten dem Fondsmanager ihren genauen Informationsbedarf mitteilen und ihn darüber informieren, ob sie mit der Performance des Fonds zufrieden sind.
Dies sollte zu einer möglichst effizienten Berichterstattung des Fonds beitragen.