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Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Integrität
Verhaltenskodex des Fondsmanagers
Um Integrität zu demonstrieren sollte der Fondsmanager ethische Verhaltensnormen einführen und umsetzen.
Der Fondsmanager hat gegenüber dem Fonds, der ihn beauftragt hat, und seinen Anlegern eine Sorgfaltspflicht. Die Anlageentscheidung der Anleger basiert normalerweise auf der Erfolgsbilanz des Fondsmanagers, seinem Ansehen, seiner Integrität und seiner Reputation. Pflicht des Fondsmanagers ist es, sowohl den Fonds als auch die Anleger zufrieden zu stellen indem er seinen Pflichten mit der erforderlichen Integrität nachkommt und gegenüber dem Fonds, Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und Anlegervertretern, externen Beratern des Fonds sowie Anlegern ethisch verantwortungsvoll handelt.
Der Fondsmanager sollte die erforderliche Kontrolle über seine Mitarbeiter, externe Berater und unabhängige Dienstleister ausüben, um sicherzustellen, dass im besten Interesse des Fonds und der Anleger gehandelt wird.
Der Fondsmanager muss den Anlegern demonstrieren, dass er über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, welches auch den Einsatz unabhängiger Dienstleister umfassen kann. See section 3 of the Corporate Governance Assessment tool. Es wird erwartet, dass der Fondsmanager nur von Mitarbeitern, externen Beratern und unabhängigen Dienstleistern mit dem erforderlichen Kompetenz- und Qualitätsniveau Gebrauch macht und insbesondere;
- eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter mit der erforderlichen Erfahrung und den notwendigen Fähigkeiten;
- Zugang zu kompetenten, externen Beratern und Dienstleistern in der entsprechenden Gerichtsbarkeit, die jeweils über ein angemessenes internes Kontrollsystem verfügen und dem Fondsmanager regelmäßig Bericht über dessen Wirksamkeit erstatten.
Der Fondsmanager sollte gemäß den INREV Guidelines handeln.
Um darzulegen, dass der Fondsmanager bei Fondsauflegung als auch während der Fondslaufzeit gewissenhaft gehandelt hat und handelt, sollte den Anlegern die bei Fondsauflegung durchgeführte Due Diligence (in Übereinstimmung mit dem INREV Due Diligence Questionnaire) erläutert werden und bestätigt werden, dass der Fonds innerhalb seines Rechtsrahmens in der Lage ist, seine Strategie bezüglich der angestrebten Rendite umzusetzen.
Der Fondsmanager sollte eine Verfahrensweise zur Risikoidentifizierung und zum Risikomanagement implementieren und eine permanente Risikomanagementfunktion einrichten sowie aufrechterhalten.
Der Fondsmanager sollte Risiken frühzeitig identifizieren und sie zeitnah und erfolgreich managen. Der Fondsmanager muss darlegen können, dass potenzielle Risiken schnell und gewissenhaft identifiziert, überwacht und gemanagt werden. Dies ist nur möglich, wenn der Fondsmanager über qualifizierte und kompetente Mitarbeiter, externe Berater und Dienstleister verfügt. Darüber hinaus sollte der Fondsmanager ein angemessenes internes Kontrollsystem anwenden und sicherstellen, dass die Anleger regelmäßig Informationen über die Wirksamkeit dieses Kontrollrahmens erhalten. See section 3 of the Corporate Governance Assessment tool.
Verhaltenskodex der Anlegervertreter und der Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen sollten über erforderliche Kompetenzen und Qualifikationen sowie über einen angemessenen Zugang zu externen Beratern und Dienstleistern verfügen, um den Schutz der Anlegerinteressen zu gewährleisten.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen müssen insbesondere Gelegenheit haben, mit den externen Gutachtern des Fonds über Fragen im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung zu diskutieren.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen sollten die Überwachung der internen Kontrollen, des Risikomanagements und der Berichterstattung sicherstellen.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen sollten sich überzeugen, dass der Fondsmanager über funktionierende Systeme zur Überwachung der Fondsaktivitäten verfügt, dass angemessene interne Kontrollsysteme vorhanden sind, um Risiken zeitnah und erfolgreich zu identifizieren und zu managen und dass der Fondsmanager seinen Berichterstattungspflichten regelmäßig und zeitnah nachkommt.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen sollten sich im Anliegen der Investoren regelmäßig mit dem Fondsmanager und anderen externen Beratern oder Dienstleistern und den Anlegern treffen (ggf. in Abwesenheit des Fondsmanagers).
Dabei kann es erforderlich sein unabhängige professionelle Beratung einzuholen. Um sicherzustellen, dass Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen nicht durch den Fonds oder den Fondsmanager beeinflusst werden, müssen sie Gelegenheit haben, über besonders sensible Angelegenheiten frei und offen (in Abwesenheit des Fondsmanagers) mit den Anlegern zu diskutieren.
Verhaltenskodex der Anleger
Die Mitarbeiter sowie weitere Ressourcen der Anleger sollten auf entsprechende Markterfahrung, Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnissen zurückgreifen können.
Die Anleger müssen sicherstellen, dass ihnen und ihren Vertretern entsprechende Schulung zuteil geworden ist und sie über die neuesten Marktentwicklungen informiert sind, um in der Lage zu sein, die entsprechenden Informationen zum Verständnis der Performance und der Entwicklung des Fonds einzuholen. Die Anleger sollten gewissenhaft vorgehen, wenn sie um Zustimmung zu Vorschlägen des Fondsmanagers gebeten werden, und sie sollten zeitnah und sachgemäß antworten.
Die Fondsvertragswerke sollten Bestimmungen enthalten, wenn Anlegern ihren Pflichten gegenüber dem Fonds nicht nachkommen. See section 3 of the Corporate Governance Assessment tool.
Anleger sollte die Risikoidentifizierung und das Risikomanagements des Fonds gewissenhaft überwachen und bewerten.
Bevor eine Anlage getätigt wird, sollten Anleger alle relevanten Informationen von dem Fondsmanager erhalten, um sich von der Investmentstrategie und des Rendite-Risikoverhältnisses zu überzeugen und sicherzustellen, dass der Fondsmanager über die erforderliche Erfahrung und die erforderlichen personellen, finanziellen und Datenressourcen verfügt, um die erwartete Rendite erwirtschaften zu können. INREV empfiehlt die Heranziehung des INREV Due Diligence Questionnaires zur Bewertung von Anlagen.
Anleger sollten die Leistung der Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen regelmäßig überprüfen und deren Wiederernennung bestätigen.