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Einhaltung der Gesetze
Verhaltenskodex des Fondsmanagers
Der Fondsmanager sollte sicherstellen, dass der Fonds die anzuwendenden Gesetze und Verordnungen der Gerichtsbarkeit, unter der er erstellt wurde, zu jeder Zeit einhält.
Der Fondsmanager sollte sicherstellen, dass der Fonds die anzuwendenden Gesetze und Verordnungen der Gerichtsbarkeit, unter der er erstellt wurde, zu jeder Zeit einhält.
Der Fondsmanager ist hauptverantwortlich für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen, einschließlich der AIFM-Richtlinie, der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Steuergesetze. Er muss in der Lage sein, diese Gesetzeskonformität vor dem Fonds, den Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und den Anlegern zu bestätigen.
Der Fondsmanager sollte über entsprechende Systeme und Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze verfügen und regelmäßige Treffen mit dem Fonds, Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktion, den Anlegervertretern und sofern angebracht mit den Anlegern abhalten.
Diese Systeme sollten die Gesetzeskonformität des Fonds gewährleisten, sodass die Geschäftstätigkeit fortgesetzt werden kann, ohne das Risiko einzugehen gesetzeswidrig zu handeln. Diesbezüglich sollte der Fondsmanager auch die Fondsstruktur berücksichtigen, die gesetzeskonform aber dennoch steuereffizient gestaltet sein sollte. Generell wird von dem Fondsmanager erwartet, dass er sich mit dem Fonds, den Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen und den Anlegervertretern trifft, bzw. sofern es sich um eine besonders wichtige Angelegenheit handelt mit den Anlegern selbst, um sie über relevante Gesetzesänderungen einschließlich der Steuergesetze zu informieren. Der Fondsmanager sollte in diesem Zusammenhang erläutern in welcher Weise sich die Gesetzesänderungen auf den Fonds und seine Anleger auswirken.
Verhaltenskodex der Anlegervertreter und der Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen
Anlegervertreter oder Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen sollten sicherstellen, dass der Fondsmanager über ausreichende Systeme zur Überwachung der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Verordnungen verfügt.
Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktion oder Anlegervertreter üben ihre Aufsichtsfunktion aus, indem sie regelmäßig Sitzungen mit dem Fondsmanager beiwohnen sowie die Fondsberichterstattung prüfen. In bestimmten Rechtsräumen können Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktion durch die Ausübung ihres Amts haftungspflichtig sein. Demzufolge sollte ihnen eine unabhängige Rechtsberatung auf Kosten des Fonds zugänglich sein und Versicherungsschutz gewährleistet werden.
Verhaltenskodex der Anleger
Anleger sollten den Fondsmanager dabei unterstützen, sicherzustellen, dass der Fonds anwendbare Gesetze und Verordnungen einhält.
Der Fondsmanager ist im Namen des Fondsverwaltungsrats hauptverantwortlich für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Verordnungen. Wenn der Fondsmanager berechtigterweise Informationen der Anleger anfragt, um dieser Verantwortung nachzukommen (z.B. zu Steuerzwecken), sollten Anleger diesem umgehend nachkommen.
Anleger müssen sämtliche vom Fonds, vom Fondsmanager und von Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen gelieferten Informationen kritisch prüfen und ggf. identifizierte potenzielle Risiken gebührend berücksichtigen. Zusammenhängende Fragen unter anderem bezüglich der Einhaltung oder der unzureichenden Einhaltung anwendbarer Gesetze und Verordnungen sollten stets mit dem Fondsmanager oder den Personen in Aufsichts-, Beirat- und Anlageausschussfunktionen erörtert werden.