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Abwicklung des Fonds
Fondsmanager sollten den Umfang und die Laufzeit laufender Verbindlichkeiten in Verkaufsverträgen soweit wie möglich mindern, damit sämtliche dem Fonds zugrunde liegenden Gesellschaften so früh wie vernünftigerweise möglich abgewickelt werden können.
Fondsmanager müssen Anleger über sämtliche laufende Verbindlichkeiten informieren, die nach Veräußerung der Vermögenswerte noch bestehen und deren zeitliche Auswirkungen auf die endgültigen Abwicklung des Fonds darlegen. Die laufenden Verbindlichkeiten sollten als prozentualer Anteil an den Kapitalzusagen für jedes einzelne Projekt sowie aggregiert ausgewiesen werden.
Die Höhe des Kapitals, welches nach Ausschüttung an die Anleger vom Fondsmanager zurückgerufen werden kann, sollte möglichst gering gehalten werden. Dasselbe gilt für den Zeitraum, in dem Kapitalrückrufe zugelassen sind. Beides sollte in den Fondsunterlagen und Anlegerberichten eindeutig erläutert werden.
Fondsmanager müssen Anleger über die Höhe des zurückrufbaren Kapitals und dessen Gebrauch informieren.
Jegliche Anlagebeschränkungen für geschlossene Fonds sollten während der Liquidationsphase keine Anwendung mehr finden.
Während des Vehikelauflösungsprozesses sollte jeder Konflikt von der betroffenen Partei frühestmöglich angegeben werden. Falls der Konflikt durch den Veräußerungsprozess ausgelöst wird, sollte der Investmentmanager dafür sorgen, dass ein unabhängiger Repräsentant eingeschaltet und eine Einigung zwischen den Anlegern erzielt wird und dass durchgeführte Bewertungen die Marktbedingungen korrekt widerspiegeln. Wenn ein Portfolio veräußert werden soll und die Möglichkeit auf Übernahme des Investmentmanagers durch den Käufer besteht, sollte der Investmentmanager zwei Deal-Teams bilden, die jeweils von einem ranghohen Mitarbeiter repräsentiert werden, und Informationsschranken einrichten.
Im Laufe des Auflösungsprozesses des Vehikels sollten die vom Manager oder einer geeigneten externen Partei erhobenen Gebühren für die Vermögensverwaltung und die Auflösung den geleisteten Arbeitsaufwand wahrheitsgetreu widerspiegeln. Regelungen für feste Gebühren sollten beispielsweise angepasst werden, wenn nur einige Anlagen weiterbestehen.