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Unter bestimmten Umständen sollte der Fondsmanager eine fallweise Anpassung in Betracht ziehen, wenn Liquidation oder Abwicklung eines Vehikels sich auf den Marktwert auswirken (d.h. die Bewertung wird als Basis einer Nicht-Fortführung des Unternehmens durchgeführt).
Während eine Schätzung des Marktwerts grundsätzlich frei von Unsicherheiten und spezifischen Annahmen sein sollte, sollte der Fondsmanager unter bestimmten Umständen die Auswirkungen eines Liquidationswertes in Betracht ziehen, da ein Fonds nicht unbedingt Zeit für eine angemessene Vermarktung der Immobilien hat. Zum Beispiel in folgenden Situationen:
Der Fondsmanager sollte fallweise beurteilen, ob sich diese Situationen auswirken und ob diese messbar sind oder nicht. Solche Auswirkungen sollten bei der Ermittlung des INREV NAV berücksichtigt werden.