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Die Fondsvertragswerke sollten die Grundlage, die Häufigkeit und die zeitliche Planung der Vorlage von geprüften und nicht geprüften Abschlüssen sowie die Berichterstattung des Fondsmanagers an die Anleger festlegen. Zusätzlich zum Jahresbericht sollte der Fondsmanager den Anlegern mindestens einen Zwischenbericht vorlegen. |
Jährlich | Interim |
Begrifflichkeiten, die nicht in den Definitionen und KPIs enthalten sind, sollten im Jahresberichte definiert werden. | Jährlich |