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Auflagen und Best Practices
Die Richtlinien enthalten verbindliche Auflagen für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung und Best-Practice-Empfehlungen. Um die Richtlinien in das INREV-Richtlinien-Konformitäts-Framework einzubinden, wurden die verbindlichen Auflagen in das Berichterstattungsmodul integriert.
Auf diese Weise wird ein ganzheitlicher Berichterstattungsansatz bereitgestellt, der das obligatorische INREV-Richtlinien-Konformitäts-Framework mit den ESG-Auflagen ergänzt, um aktuelle Marktgepflogenheiten aufzuzeigen und eine Beziehung zwischen integrierter und Nachhaltigkeits-Berichterstattung herzustellen.
Die verbindlichen Auflagen und die Best Practices bieten Fondsmanagern die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Detailebenen zu wählen und die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung an ihr eigenes Potenzial und die Bedürfnisse der Anleger anzupassen.
Fondsmanager, die bereits mit der ESG-Berichterstattung vertraut sind und sich dementsprechend ehrgeizige Ziele setzen, können die Best Practices in die verbindlichen Berichterstattungsanforderungen aufnehmen und somit alle Auflagen erfüllen. Manager mit weniger Ressourcen oder begrenzten Anlegernachfragen können sich bei der Erfüllung der INREV-Richtlinien auf die verbindlichen Auflagen beschränken.
Durch diese Flexibilität können Vehikel die ESG-Berichterstattung an individuelle Anlegerbedürfnisse anpassen. Die zusätzlichen Hinweise in den Best Practices erfüllen zwei Funktionen: Erstens unterstützen sie Fondsmanager dabei, ausführlicher auf die verbindlichen Auflagen einzugehen und vollständigere ESG-Berichte zu liefern. Zweitens beschreiben sie die verbindlichen Auflagen, um das Verständnis und die Interpretation der Richtlinien zu vereinfachen. Gleichzeitig bieten die verbindlichen Auflagen eine deutliche Übersicht darüber, wie sich der Fondmanagers für ESG-Themen einsetzt, welche jährlichen Ziele gesteckt und welche Erfolge erzielt werden. Darüber hinaus können die Best Practices als Orientierung für einen eigenständigen ESG-Bericht dienen, der zusammen mit den Jahresberichten offengelegt werden kann.