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Nachhaltigkeit Einführung
Es ist allgemein anerkannt, dass die Immobilienbranche einen bedeutenden Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen Umwelt leisten kann. Vor diesem Hintergrund hat die Immobilieninvestmentbranche in den vergangenen Jahren Bemühungen und Maßnahmen in diesem Bereich kontinuierlich intensiviert. Infolgedessen ist die Nachhaltigkeits-Berichterstattung ein wichtiger Bestandteil der Jahresberichte von Unternehmen geworden und Nachhaltigkeitsmaßnahmen spielen eine immer wichtigere Rolle für die betriebliche Leistung von Immobilieninvestmentvehikeln.
Das wachsende Interesse hat dazu geführt, dass auf Landes- und EU-Ebene über die Einführung einer obligatorischen Meldeverordnung diskutiert wird, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Investmentbranche für nicht börsennotierte Immobilien haben kann. Eine kürzlich verabschiedete Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang dazu, nationale Gesetze umzusetzen und auf diese Weise die Berichterstattung über ökologische, soziale und mitarbeiterbezogene, menschenrechtliche, Antikorruptions- und Bestechungsangelegenheiten zu fordern.
Die vorliegenden Richtlinien wurden erstellt, um solche Themenbereiche des ESG-Frameworks (Environment Social Governance - ESG) und die zugrundeliegenden Geschäftsmodelle, Folgen und Risiken dieser Vorschriften abzudecken und somit den Weg für zukünftige regulatorische Anforderungen zu ebnen. Es ist unerlässlich, die Nachhaltigkeit in eine langfristige Strategie einzubetten und diese Strategie in jährliche Anwendungsvorgaben und Zielsetzungen zu umzusetzen. Nachhaltigkeit wurde lange Zeit mit der Senkung des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen gleichgesetzt. Mittlerweile wurde diese Definition erweitert und bezieht sich heutzutage auch auf Governance und soziale Indikatoren. In diesem neuen Kontext sind immer mehr Informationen erforderlich. Dabei gilt es ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Notwendigkeit zur Lieferung umfassender Daten einerseits und der Vermeidung einer übermäßig granularen Überwachung andererseits.
Die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung sind überarbeitet worden und sollen ein Offenlegungs-Framework bilden, das bedeutsame Daten liefert, um die ESG-Bestrebungen eines Vehikels transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die kommenden Verbesserungsmaßnahmen ausführlich zu erläutern. Sie sollen ein kohärentes Rahmenkonzept für die ESG-Berichterstattung im Einklang mit der jährlichen Finanzberichterstattung bieten und anhand von Umweltkennzahlen ein deutliches Bild der Vehikelstrategie vermitteln.
Um eine einfache Umsetzung und einheitliche Berichterstattungsmethoden zu ermöglichen, wurden die INREV-Nachhaltigkeitsrichtlinien an die aktuellen im Sektor häufig angewandten Branchenstandards angepasst (siehe Kapitel 4 Anpassung an Branchenstandards).
Referenzen in den Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung:
Die Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung enthalten Referenzen auf andere Branchenstandards, die im Sektor für nicht börsennotierte Immobilien angewendet werden: GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark), GRI (Global Reporting Initiative) und EPRA (European Public Real Estate Association). Die Referenzen sollen Fondsmanagern dazu dienen, dieselben Informationen für unterschiedliche Standards zu nutzen und logische Verknüpfungen in ihrer Vehikeldokumentation zu herzustellen. Die Referenzen sollen ausschließlich auf thematische Gemeinsamkeiten hinweisen, beziehen sich jedoch nicht auf identische Informationen. Deswegen bedeutet die Konformität mit den INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung nicht automatisch, dass auch die anderen genannten Standards erfüllt werden oder andersherum. Informationen, die sich auf die verschiedenen Standards beziehen, müssen separat verarbeitet werden. Der bloße Verweis auf ein beigefügtes Dokument, wie z. B. die GRESB -Umfrage, erfüllt nicht die Grundlagen der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung und ist nicht ausreichend für eine Konformitätserklärung.