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6. Handeln im Interesse der Anleger, auch im Fall von Interessenausgleich und Interessenkonflikt
Es wird davon ausgegangen, dass der Manager im Interesse der Anleger handelt und das Vehikel so strukturiert, dass ein besserer Interessenausgleich stattfinden und Interessenkonflikte auf transparente Weise bewältigt werden können. Es ist maßgeblich, dass keine Risikobereitschaft gefördert wird, die unvereinbar mit dem Risikoprofil des Vehikels ist. Es muss ein schriftlich verfasstes Protokoll über die Abhandlung von Interessenkonflikten im Rahmen des Vehikels eingeführt werden, das skizziert, wie im Fall von neuen Sachverhalten, Rückzahlungen und Übertragungen von Eigenkapital innerhalb des Vehikels sowie bei Koinvestitionsmöglichkeiten mit den Anlegern umgegangen wird. Die Anleger sollten einerseits das Vehikel und die Non-Executive Officers frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, wenn das Vehikel ihres Erachtens nach nicht in ihrem besten Interesse geführt wird. Andererseits sollten sie das Vehikel über jedweden Interessenkonflikt informieren, der seinen Ursprung in ihren eigenen Organen hat. In diesem Fall sollten die Anleger rechtzeitig und ordnungsgemäß alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Manager angemessene Maßnahmen ergreifen kann.
Koinvestition: Die Koinvestitionsvereinbarungen sollten für die Laufzeit des Vehikels gelten und vorsehen, dass Schlüsselpersonen und andere Personen, die das Vehikel betreiben, eine bedeutende Summe in das Vehikel investieren.
Schlüsselpersonen: Eine kleine Gruppe von Personen sollte zu Schlüsselpersonen ernannt werden. Der Weggang dieser Personen würde ein Key Man Event auslösen, das möglicherweise mit einer Sistierung des Investitionszeitraums einhergehen würde. Wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums kein Ersatz gefunden wird, kann das Vehikel aufgrund von Verschulden beendet werden.
Vergütung und Übertragsstruktur: Die Vergütung sollte so gestaltet werden, dass die Interessen des Managers und die Interessen der Anleger optimal aufeinander abgestimmt sind. Den Best Practices zufolge erhält der Manager eine Managementgebühr, die dafür ausreicht, das Vehikel zu verwalten. Darüber hinaus ist eine Übertragungsstruktur vorgesehen, die den Manager für den Mehrwert entlohnt, der zusätzlich zur erwarteten Rendite im Basis-Szenario erzielt wird.
Interessenkonflikte: Es sollte ein deutlich abgestecktes Protokoll für den Umgang mit Interessenkonflikten vorhanden sein, das von den Non-Executive Officers oder den Anlegern beaufsichtigt wird. Das Protokoll sollte festlegen, inwieweit der Manager dem Vehikel exklusive Anlageoptionen anbieten muss.