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4. Rechenschaftspflicht
Der vierte Grundsatz des Corporate-Governance-Moduls umreißt die Hauptrechenschaftspflicht des Managers für das Vehikel, seine Anleger und seinen profitablen Geschäftsbetrieb innerhalb des gesetzlichen Frameworks. Die Non-Executive Officer sind den Anlegern gegenüber verantwortlich, während diese ihren eigenen einschlägigen Einrichtungen gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Um die Kompetenzen und die Vertrauenswürdigkeit der Manager zu beurteilen und jegliche diesbezüglichen Zweifel melden zu können, muss den beteiligten Parteien der Zugang zu allen erforderlichen Informationen gewährt werden.
Haftungsfreistellung: Das Vehikel sollte eine Haftungsfreistellungs- und/oder Entlastungsklausel beinhalten, welche die Rechenschaftspflicht des Managers dem Vehikel gegenüber unter bestimmten Bedingungen aufweichen kann. Die Anlagedokumente sollten auslegen, ob es Einschränkungen für den Fall von Verlusten gibt, die dem Vehikel aufgrund von direkten oder Folgeverlusten entstehen.
Entlassung des Managers nach Belieben: Das Framework des Vehikels sollte eine Klausel bezüglich einer Entlassung nach Belieben, auch „unverschuldeten Entlassung“, beinhalten, mit der das Mandat des Managers auf mehrheitliche Forderung der Anleger beendet werden kann. Die Dokumentation sollte die Rechte des Managers im Hinblick auf ausstehende Honorare und Zinsen für einen solchen Fall deutlich darlegen.
Entlassung des Managers aus triftigem Grund: Das Vehikel sollten eine Klausel für die „Entlassung aus triftigem Grund“ umfassen, die den Anlegern, abhängig von einem festgelegten Schwellenwert, jederzeit das Recht zugesteht, über die Kündigung des Managers abstimmen zu lassen. Die Vehikeldokumentation sollte deutlich beschreiben, wie ein Grund ermittelt werden kann.
Non-Executive Board: Wenn das Vehikel über ein Non-Executive Board verfügt, sollten die Auswahlkriterien für die unabhängigen Direktoren deutlich in der Vehikeldokumentation definiert sein und sich hauptsächlich auf die Intensität und den Umfang der relevanten Erfahrungen richten. Es sollten Verfahren vorhanden sein, die dafür sorgen, dass bedeutende Entscheidungen vom Manager zwecks Prüfung und Genehmigung empfohlen und nicht ausschließlich nach Rücksprache mit dem Ausschuss getroffen werden können. Die Non-Executive Officers können einen externen Berater auf Kosten des Vehikels beauftragen und verfügen über eine angemessene Versicherung.