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3. Kompetenz, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Integrität
Neben den Anlagebedingungen ist der Manager auch dafür verantwortlich, einen Verhaltenskodex einzurichten, dessen Einhaltung von den Non-Executive Officers und den Anlegern beaufsichtigt wird. Der Verhaltenskodex bezieht sich unter anderem auf angemessen kompetentes, ausgebildetes und angeleitetes Personal aller Parteien, die am Vehikel beteiligt sind. Während die Non-Executive Officers dafür zu sorgen haben, dass der Manager adäquate interne Kontrollen eingerichtet hat, beaufsichtigen die Anleger ihrerseits die Non-Executive Officers in dieser Hinsicht.
Versäumnis von Anlegern: Die Vehikeldokumentation sollte eine Klausel beinhalten, in der Rückstellungen für den Fall festgelegt sind, dass Anleger den Kapitalabrufen nicht nachkommen. Darin enthaltene Strafmaßnahmen und Rechtsmittel sollten automatische Vorgaben, Benachrichtigung der Non-Executive Officer oder der anderen Anleger, Zwangsverkauf und Stimmrechte thematisieren.
Investitionsausschuss: Es sollte ein Investitionsausschuss eingerichtet werden, der grundlegende Veränderungen an der Investitionsstrategie und dem Geschäftsplan einzelner Aktiva beurteilt. Die Struktur sollte in die Governance-Grundsätze des Vehikels eingebettet sein.
Einsatz von Drittparteien: Die Vehikeldokumentation sollte jeglichen Einsatz von Drittanbietern aufführen, einschließlich der ihnen übertragenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Ein Kontroll- und Überwachungssystem zwischen dem Manager, dem Treuhänder und der Zahlstelle sowie jegliche Zustimmungsanforderungen der Anleger im Hinblick auf Ernennung oder Ablösung sollten offengelegt werden.
Verfahren zur Risikokontrolle: Die Vehikeldokumentation sollte deutlich die zugehörigen Verfahren zur Risikokontrolle beschreiben und erläutern auf welche Weise diese vom Manager überwacht, gemessen und berichtet werden.