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2. Erfüllung der Anlagebedingungen
Die Anlagebedingungen des Vehikels bilden die gesetzliche Grundlage, auf der Anleger ihre Rechte ausüben können. Um die Einhaltung der Bedingungen zu kontrollieren und zu überwachen, sollte der Manager zweckmäßige Verfahren und Systeme einführen und allen beteiligten Parteien die Konformität des Vehikels vollständig offenlegen. Die Rolle der Non-Executive Officers (die Terme Non-Executive Officers, unabhängige Direktoren und Anlegervertreter in den Corporate-Governance-Richtlinien und in dieser Zusammenfassung sind austauschbar) besteht darin, den Manager in dieser Hinsicht zu beaufsichtigen. Die Anlagebedingungen müssen unmissverständlich sein, sodass sie von allen Parteien akzeptiert und eingehalten werden können.
Vehikel-Beschlussfassung: Wenn Anleger in ein Vehikel investieren, erteilen sie einem Manager ein Immobilienanlegemandat. Der Manager hat anschließend die treuhänderische Verpflichtung, dieses Mandat auf professionelle Weise im Rahmen der Parameter des Mandats auszuführen. Anleger sollten allerdings die Kontrolle über die wesentlichen Parameter behalten, die dem Investitionsmandat zugrunde liegen, beispielsweise über Änderungen der Investitions- und Finanzierungsstrategie oder des Managerhonorars. Der Schwellenwert für Anleger, der erforderlich ist, um wesentliche Veränderungen vorzunehmen, sollte festgelegt werden. Genehmigungsschwellen sollten realisierbar sein, zu niedrige oder zu hohe Schwellenwerte sollten deswegen vermieden werden (Sperrstimmen).