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Wie sollten die Gebühren- und Ausgabenkennzahlen bestimmt werden, wenn ein Fondsmanager vierteljährliche Quoten offenlegen möchte?
Die INREV-Richtlinien schreiben die Berechnung der Gebühren- und Ausgabenkennzahlen auf Jahresbasis vor. Fondsmanager können den Anlegern allerdings vierteljährliche Quoten zur Verfügung stellen. Die INREV-Richtlinien empfehlen keine Methode zur Berechnung der vierteljährlichen Quote.
Trotzdem können Fondsmanager den Anlegern vierteljährliche Gebühren- und Ausgabenkennzahlen vorlegen. Diese Methode sollte mit der Methode vereinbar sein, die für die Gebühren- und Ausgabenkennzahlen in den Jahresberichten angewandt wird, besonders im Hinblick auf die Klassifizierung der Kosten und die Berechnungsmethode.
Vierteljährliche Kennzahlen sollten auf einer Vier-Quartals-Basis offengelegt werden.
Die Berichterstattung des Fondsmanagers dem Anleger gegenüber sollte transparent sein und die angewendete Methode sowie die finanziellen Annahmen deutlich erklären.
Ein Fondsmanager ist auch dann dazu verpflichtet, die jährlichen Kennzahlen im Jahresbericht offenzulegen, wenn vierteljährliche Quoten offenlegt werden, um die Auflagen der Gebühren- und Ausgabenkennzahlen zu erfüllen.