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How should the INREV GAV be calculated for the Total Global Expense Ratio (TGER) and the Real Estate Expense ratio (REER)?
How should distributions that consist of performance or management fees, such as carried interest, be allocated to the TER and the REER?
INREV Guidelines require the computation of the fee and expense metrics. The Guidelines describe any fees, carried interest and distributions that are typically borne by vehicles. The list of costs does not include fees that are paid directly to equity holders such as distributions to the general partner that consist of performance or management fees.
Distributions that consist of performance or management fees, such as carried interests, should be captured as costs of the vehicle in the context of the TER.
> German version
Wie sollten Ausschüttungen für Performance- oder Managementgebühren, wie beispielsweise Gewinnbeteiligungen, im Rahmen der Gesamtkostenquote und der Immobilienkostenquote verrechnet werden?
Die INREV-Richtlinien schreiben die Berechnung der Gebühren- und Ausgabenkennzahlen vor. Die Richtlinien beschreiben alle Gebühren, Gewinnbeteiligungen und Ausschüttungen, die normalerweise zu Lasten eines Vehikels gehen. Die Ausgabenliste umfasst keine Gebühren, die direkt an die Anteilseigner gezahlt werden, wie beispielsweise Ausschüttungen an den Komplementär, die aus Performance- oder Managementgebühren bestehen.
Ausschüttungen für Performance- oder Managementgebühren, wie beispielsweise Gewinnbeteiligungen, sollten als Vehikelkosten im Rahmen der Gesamtkostenquote erfasst werden.
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Wie sollten Personalkosten im Rahmen der Gesamtkostenquote und der Immobilienkostenquote verrechnet werden?
Einige Vehikel beschäftigen Mitarbeiter. Die damit verbundenen Personalkosten sind auf Grundlage der Tätigkeit der Mitarbeiter zu verrechnen.
Löhne und damit verbundene Kosten für Mitarbeiter, die sich mit Immobilienthemen befassen, sollten beispielsweise mit den Immobilienkosten verrechnet und deswegen in die Immobilienkostenquote aufgenommen werden.
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Bestimmung und Offenlegung der vierteljährlichen Quote
Wie sollten die Gebühren- und Ausgabenkennzahlen bestimmt werden, wenn ein Fondsmanager vierteljährliche Quoten offenlegen möchte?
Die INREV-Richtlinien schreiben die Berechnung der Gebühren- und Ausgabenkennzahlen auf Jahresbasis vor. Fondsmanager können den Anlegern allerdings vierteljährliche Quoten zur Verfügung stellen. Die INREV-Richtlinien empfehlen keine Methode zur Berechnung der vierteljährlichen Quote.
Trotzdem können Fondsmanager den Anlegern vierteljährliche Gebühren- und Ausgabenkennzahlen vorlegen. Diese Methode sollte mit der Methode vereinbar sein, die für die Gebühren- und Ausgabenkennzahlen in den Jahresberichten angewandt wird, besonders im Hinblick auf die Klassifizierung der Kosten und die Berechnungsmethode.
Vierteljährliche Kennzahlen sollten auf einer Vier-Quartals-Basis offengelegt werden.
Die Berichterstattung des Fondsmanagers dem Anleger gegenüber sollte transparent sein und die angewendete Methode sowie die finanziellen Annahmen deutlich erklären.
Ein Fondsmanager ist auch dann dazu verpflichtet, die jährlichen Kennzahlen im Jahresbericht offenzulegen, wenn vierteljährliche Quoten offenlegt werden, um die Auflagen der Gebühren- und Ausgabenkennzahlen zu erfüllen.