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Wie sollte ein Fondsmanager die Anforderungen für Zwischen- und Jahresberichte umsetzen, wenn die Anleger vier detaillierte Quartals- oder zwei Halbjahresberichte erhalten?
Die INREV Berichterstattungsrichtlinien konzentrieren sich vornehmlich auf den Inhalt als auf das Format der Berichte an die Anleger.
Zahlreiche Fondsmanager erstellen drei oder vier Quartalsberichte oder einen Halbjahresbericht sowie einen umfassenderen Jahresbericht, der Kommentare und Erläuterung zum vergangenen Quartal/Halbjahr enthält. Die Zwischenberichte haben zwar meistens eine verkürzte Form, können aber im Ermessen des Fondsmanagers auch alle Offenlegungen enthalten, die in den Anforderungen für Jahresberichte aufgeführt sind. Die INREV Richtlinien für Berichterstattung enthalten die Mindestanforderungen an den Inhalt der Berichte.
Unter bestimmten Umständen erstellen die Fondsmanager für Anleger vier Quartalsberichte oder zwei Halbjahresberichte sowie einen separat vorgelegten Jahresabschluss. Wenn diese Zwischenberichte sämtliche Offenlegungen erfüllen, die in den INREV Anforderungen enthalten sind darf der dem Abschluss beigefügte Jahresbericht nur eine Zusammenfassung der in den detaillierten Zwischenberichten aufgeführten Informationen beinhalten.